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Meinungsfreiheit

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Meinungsfreiheit Artikel

Die Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Repressalien äußern zu dürfen. Es ist ein wichtiges Menschenrecht.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: "Ab 18" - zensiert, diskutiert, unterschlagen: 'Ab 18' - zensiert, diskutiert, unterschlagen. Beispiele aus der Kulturgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.: Bd 1 Was für eine Fülle von Informationen! Schon lange fehlt ein Buch über die zeitgenössische Zensur in Deutschland, das alle Bereiche (Literatur, Musik, TV, Hörfunk, Film, Plakate, etc. ) abdeckt und das auf den neuesten Stand ist und das ich kenne :-). Hier ist es. Der Nachteil: es ist keine Enzyklopädie, es ist daher nicht vollständig und dies...

Situation in Deutschland

In Deutschland wird das Recht in dem Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet.

Artikel 5 (verkürzt)

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Auch vielerlei Klagen rund um das Gesetz vor dem Verfassungsgericht hat die Bedeutung der freien Rede für die demokratische Grundordnung eher gestärkt als geschwächt (Vgl. z.B. BVerfGE 33, 1-18, vom 14.3.1972.). So heißt es im Lüth-Urteil: "Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend."

Buch-Tipp: Bilderstreit 2006: Pressefreiheit? Blasphemie? Globale Politik? Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Bilderstreit 2006: Pressefreiheit? Blasphemie? Globale Politik?". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Einschränkungen

Absatz 2 regelt die die Grenzen dieses Rechtes:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zu dem Schutze der Jugend und im Recht der persönlichen Ehre.

Aufgrund der Zahl der Schranken wird dieser Absatz auch als Schrankentrias genannt. Das Recht ist eingeschränkt bei persönlichen Beleidigungen, bei Volksverhetzung, bei Religionsbeleidigungen und einigem mehr.

Wenn das Recht durch die Justiz geschützt wird, dann heißt das nicht automatisch, dass die Justiz eine umstrittene Äußerung für richtig hält. Es wird ca. gewährleistet, dass auch umstrittene Meinungen geäußert werden dürfen.

Es steht also jedem Menschen zwar frei zu glauben, sein Nachbar sei ein Idiot - allerdings wäre dies öffentlich geäußert eine Verletzung der Persönlichkeit des Nachbarn und somit nicht durch Absatz 1 gedeckt. Ähnliches gilt für die Pressefreiheit: Von einer politischen Verschwörung zu berichten muss erlaubt sein, nicht wahre oder nicht beweisbare Behauptungen dabei aufzustellen wiederum nicht. Artikel 5 wird also von Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar) auf nachvollziehbare Weise zwangsläufig eingeschränkt. So kann auch das bewusste Leugnen einer Tatsache dem Gesetz widersprechen (siehe Urteil zur "Auschwitz-Leugnung" 1994 BVerfGE 90, 241, S. 247 f.). Der wohl bekannteste Rechtsstreit entbrannte jedoch über einen häufig zitierten Artikel von Kurt Tucholsky mit der abgeleiteten Behauptung "Soldaten sind Mörder" (Weltbühne vom 4.8.1931, S. 191 f). Das Verfassungsgericht stellte hier klar, dass zu einer Beleidigung ein persönlicher Aspekt zählen muss, eine konkrete Person, deren Persönlichkeit angegriffen wird. Der abstrakte Begriff "Soldaten" ist jedoch nicht mit bestimmten Personen verbunden, sondern kritisierte die soziale Funktion der Soldaten, und eine solche Kritik am Töten ist durch das GG wiederum gedeckt (BVerfGE 93, 266, S. 266.). Es muss also immer und sorgfältig abgewogen werden, ob eine Aussage der berechtigten oder auch unberechtigten Kritik an etwas dient, oder aber eine Beleidigung einer realen konkreten Person oder Personengruppe darstellt und deren Persönlichkeitsrecht missachtet und verletzt.

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Rechtswirkung

Mit dem Lüth-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Anwendungsbereich dieses Rechts erweitert. in dem Gegensatz zu anderen Grundrechten ist es nicht ca. ein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern hat auch Wirkung auf das Verhältnis zwischen Privaten, also etwa in dem Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung über zivilrechtliche (Unterlassungs-) Ansprüche.

Siehe auch: Bürgerrechtler, Zensur, Rezipientenfreiheit, Informationsfreiheit

Buch-Tipp: Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes (Jus Publicum) Um ausführliche Informationen zum Buch "Die Meinungsfreiheit in dem System des Grundgesetzes (Jus Publicum)" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Internationale Regelungen

In den Vereinigte Staaten Amerika gehört die Meinungsfreiheit ("freedom of speech") als "first amendment" zur den "Bill of rights" der US-Verfassung.

Für die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard für die Meinungsfreiheit.

Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Artikel 11 der Charta der Grundrechte geregelt.

UNO Menschenrechtscharta Artikel 19 : Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Buch-Tipp: Die Meinungsmacher Das Buch "Die Meinungsmacher" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Weblinks


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